Hempro Int. und Hanf Farm vs. BVL

Verkehrsfähigkeit von CBD-Blüten als pflanzliches Raucherzeugnis und Hanfblättertee als Lebensmittel wird nun vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht geprüft. Im Gegensatz zu Deutschland, sind in Luxemburg, Österreich und Belgien unverarbeitete Nutzhanfprodukte wie CBD-Blüten und Hanfblättertee frei verkehrsfähig. Auch die Hanf Farm GmbH und die Hempro International GmbH berufen sich deshalb auf den Grundsatz des freien Warenverkehrs gemäß Art. 34…