Hempro Int. und Hanf Farm vs. BVL
Verkehrsfähigkeit von CBD-Blüten als pflanzliches Raucherzeugnis und Hanfblättertee als Lebensmittel wird nun vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht geprüft. Im Gegensatz zu Deutschland, sind in Luxemburg, Österreich und Belgien unverarbeitete Nutzhanfprodukte wie CBD-Blüten und Hanfblättertee frei verkehrsfähig. Auch die Hanf Farm GmbH und die Hempro International GmbH berufen sich deshalb auf den Grundsatz des freien Warenverkehrs gemäß Art. 34 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), wenn sie CBD- Blüten oder Hanfblättertee in den Verkehr bringen wollen. Um der Geltung des Europarechts seine volle Wirksamkeit zu verleihen, haben die Mitgliedstaaten gemäß einer entsprechenden EU-Verordnung Verfahren eingeführt, um die Verkehrsfähigkeit von Produkten, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat frei handelbar sind, schnell und unbürokratisch feststellen zu lassen. Hochpreisige CBD Blüten in Kleinstverkaufsmengen sind pflanzliche Raucherzeugnisse, die nach der Tabakproduktrichtlinie zu regulieren sind, wie auch in Belgien und Luxemburg geschehen. Hierfür bieten § 40 Tabakerzeugnisgesetz und § 54 LFGB die Möglichkeit, beim BVL einen Antrag auf Erlass einer Allgemeinverfügung zu stellen, mit der festgestellt wird, dass diese Produkte auch in Deutschland verkehrsfähig sind.
________________________________________________________________Über Hempro International Hempro International produziert als eines der führenden Unternehmen in Europa ein umfassendes Spektrum an Rohstoffen und Produkten aus Hanf in zertifizierter Bio-Qualität. Kunden sind die Hanfindustrie sowie Produzenten und Anbieter von Nahrungsmitteln, Kosmetik, Textilien und Accessoires aus Hanf. Hempro International mit Sitz in Düsseldorf treibt die Nutzung von Hanf für natürliche und klimafreundliche Produkte konsequent voran. Hanf ist eine der ältesten Nutzpflanzen der Welt und als nachwachsender Rohstoff mit hoher Umweltverträglichkeit vielseitig einsetzbar. www.hempro.com