EIHA versus BVL: Cannabidiol (CBD) nicht zwingend als Novel Food zuverlassungspflichtig

Brüssel/Köln (ots) –

  • Die European Industrial Hemp Association (EIHA) ist erfolgreich gegen die Veröffentlichung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vorgegangen
  • CBD-haltige Produkte fallen nicht grundsätzlich unter die Verordnung für zulassungspflichtige neuartige Lebensmittel (Novel Food)
  • Nach Auffassung der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sind offenkundig nur CBD-Isolate und mit CBD angereicherte Hanfextrakte „neuartig“

Der European Industrial Hemp Association (EIHA) ist ein richtungsweisender Erfolg in der Diskussion um den allgemein zulässigen Handel und Verkauf von CBD-haltigen Produkten gelungen. Demnach haben sich die deutsche Bundesregierung sowie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eindeutig erkennbar der Auffassung der EIHA angeschlossen: Lebensmittel, die Teile der Hanfpflanze enthalten, sind grundsätzlich keine „neuartigen“ Lebensmittel i. S. d. der Verordnung (EU) 2015/2283. Das gilt allerdings nicht automatisch auch für isoliertes CBD (Cannabidiol) oder mit CBD angereicherte Extrakte. „Somit sind Hanflebensmittelprodukte aus traditionell hergestellten Extrakten mit dem natürlichen Vollspektrum der in der Hanfpflanze enthaltenen Cannabinoide keine neuartigen Lebensmittel. Für die deutsche Hanflebensmittelindustrie ist diese Aussage der Regierung und des Ministeriums ein wichtiger Meilenstein“, so Daniel Kruse, Präsident der EIHA.


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