Status von Hanfextrakten in Europa

Mit dieser Pressemitteilung möchten die EIHA und ihre Mitglieder einen klaren und sachlichen
Überblick über den aktuellen Rechtsrahmen geben.
Zur Klarstellung: Wir sprechen über „Hanf“ (Cannabis sativa L.), der
im Rahmen des Gemeinsamen Sortenkatalogs der EU für landwirtschaftliche Pflanzenarten
(Reg. 1308/2013). Allgemein bekannt ist Hanf für seine historische Verwendung als Nahrungsmittel und seine
Verwendung für Seile, Textilien und Papier bekannt.

 

Mit dieser Pressemitteilung möchten die EIHA und ihre Mitglieder einen klaren und sachlichen Überblick über den aktuellen Rechtsrahmen geben. Zur Klarstellung: Wir sprechen von Hanf“ (Cannabis sativa L.), der im Rahmen des Gemeinsamen Sortenkatalogs für landwirtschaftliche Pflanzenarten der EU (Verordnung 1308/2013) zugelassen ist. Allgemein bekannt ist Hanf für seine historische Verwendung als Lebensmittel und seine Verwendung für Seile, Textilien und Papier. Die meisten Lebensmittel und Lebensmittelzutaten aus der Hanfpflanze waren vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel“ ausgenommen. Ohne weitere Konsultation der Industrie wurde der Wortlaut des NF-Katalogs im Januar 2019 geändert. Laut dem neu formulierten „Eintrag“, der kein rechtsverbindliches Dokument für die Mitgliedstaaten ist:

  • Nur Produkte aus Saatgut gelten als Lebensmittel,
  • Blätter und Blüten gelten nun als nicht ausdrücklich vom Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel ausgenommen, wodurch sie von den bisherigen Lebensmitteln in eine „Grauzone“ verschoben wurden, und
  • Es wurde ein neuer Eintrag mit der Bezeichnung Cannabinoide erstellt, in dem es nun heißt, dass alle Hanfextrakte neuartige Lebensmittel sind.

Dieser Beitrag wurde mit DeepL übersetzt.

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