Geben Sie uns unseren Hanf zurück!

Brüssel, 17. April 2019 – Die jüngste Änderung des Novel-Food-Katalogs, der kein verbindliches Dokument ist, hatte viele negative Folgen für den EU-Industriehanfsektor. Auch wenn Hanfextrakte in Europa nicht formell und rechtlich verboten sind, wurden in vielen europäischen Ländern unverhältnismäßige und sinnlose Maßnahmen gegen CBD-haltige Lebensmittel ergriffen. Als Reaktion auf unrichtige und irreführende Informationen in den Medien hat die EIHA einen Pressebericht erstellt, der einen klaren und sachlichen Überblick über den aktuellen Rechtsrahmen für Hanfextrakte in Europa gibt. 

 

 

Hintergrund – Ohne Konsultation der Industrie wurde der Wortlaut des Novel-Food-Katalogs im Januar 2019 geändert. Infolgedessen und laut dem Novel Food Katalog heute:  

nur aus Samen gewonnene Produkte gelten als Lebensmittel, – Blätter und Blüten gelten nun als nicht ausdrücklich vom Geltungsbereich der Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel ausgenommen, wodurch sie von den bisherigen Lebensmitteln in eine „Grauzone“ verschoben wurden, und – es wurde ein neuer Eintrag mit der Bezeichnung Cannabinoide geschaffen, der nun besagt, dass alle Hanfextrakte neuartige Lebensmittel sind. 

Dieser Beitrag wurde mit DeepL übersetzt.

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