HempConsult verfasst ein Themenpapier über die aktuellen THC-Vorschriften für Industriehanf in der EU

Schlussfolgerung: Durch die Begrenzung auf 0,2 % THC auf dem Feld hat die Hanf-Lebensmittelindustrie in Europa bereits einen erheblichen Wettbewerbsnachteil, der sich in den Folgejahren noch verstärken wird.

Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass in Europa erstmals 1984 spezifische THC-Grenzwerte für Industriehanf festgelegt wurden. Für die Wirtschaftsjahre bis 1987 wurde ein Grenzwert von 0,5 %, für die folgenden Wirtschaftsjahre ein Grenzwert von 0,3 % festgelegt. Der „Schutz der öffentlichen Gesundheit“ war die Begründung für diese Entscheidung.

Dies entsprach den Vorschlägen aus der Wissenschaft, die ursprünglich ebenfalls 0,5 % festlegte, bevor Small und Cronquist 1976 eine Konzentration von 0,3 % THC (Trockenmasse) zur Unterscheidung zwischen „Hanf“ (nicht-drogenhaltiges Cannabis) und „Marihuana“ (drogenhaltiges Cannabis) verwendeten. Seitdem wird international der Grenzwert von 0,3 % THC für Industriehanf verwendet. Diese Werte werden derzeit auch in Kanada und den USA festgelegt.

Überraschenderweise wurden die Vorschriften in der Europäischen Union 1999 verschärft. Der Grenzwert wurde von 0,3 % auf 0,2 % gesenkt. Diese weitere Senkung des THC-Gehalts wurde damit begründet, dass der Anbau von Cannabis als illegale Droge auf Industriehanffeldern verhindert werden soll. Es wurden jedoch nie Beweise zur Untermauerung dieser Auffassung vorgelegt.

Das Ziel der European Industrial Hemp Association (EIHA) ist es nun, den früheren, wissenschaftlich fundierten und gut funktionierenden THC-Grenzwert von 0,3 % für Hanfpflanzen wiederherzustellen.